Ziel der Hausordnung: Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten und das Gelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
Der Terrassenfest Osnabrück e.V. ist nur für eigene Inhalte verantwortlich und distanziert sich von jeglichen Inhalten, Aussagen und Aktionen Dritter.
Geltung: Die Hausordnung gilt lediglich zum Terrassenfest Osnabrück an allen Veranstaltungstagen inklusive den Aufbau- und Abbautagen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Räumen.
Durchsetzung: Das mit der Durchsetzung der Hausordnung verbundene Hausrecht wird vom Terrassenfest Osnabrück e.V. und in seiner Vertretung von dem Ordnungsdienst bzw. dem Personal der Securityfirma, welches eindeutig durch die getragene Kleidung und Ausweise zu erkennen ist, durchgesetzt. In Konfliktfällen ist der Terrassenfest Osnabrück e.V. oder ein vertretungsberechtigter Dritter hinzuzuziehen, was betroffene Gäste/Personen in entsprechenden Situationen beim Securitypersonal geltend machen können.
Wirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.
Bei Zuwiderhandlung: Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen befugt, den Zutritt des Besuchers zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder den Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen.
* Videomaterial wird lediglich für Werbezwecke genutzt